Steuererklärung Schweiz 2025:
Die komplette Checkliste
Alle Dokumente, Fristen und Abzüge auf einen Blick: damit du nichts vergisst und keinen Franken zu viel bezahlst.
Wann muss ich die Steuererklärung einreichen?
In der Schweiz ist die Steuererklärung Kantonssache: das bedeutet, dass sowohl die Fristen als auch die genauen Vorschriften von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Grundsätzlich gilt jedoch: Die Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 muss in den meisten Kantonen bis Ende März 2025 eingereicht werden. In einigen Kantonen gilt der 31. März, in anderen der 30. April als Stichtag.
Wichtig zu wissen: Wer die Frist nicht einhalten kann, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen. Das ist in den meisten Kantonen problemlos möglich: oft genügt ein einfaches Online-Formular oder sogar ein Anruf beim kantonalen Steueramt. Typischerweise wird eine Verlängerung bis Ende September oder sogar bis Ende November gewährt.
Achtung: Mahngebühren bei Versäumnis
Wer die Frist verpasst und keine Fristverlängerung beantragt hat, riskiert eine Mahnung und im schlimmsten Fall eine Ermessensveranlagung: das Steueramt schätzt dein Einkommen dann selbst. Das führt fast immer zu einer höheren Steuerlast als wenn du selbst deklarierst.
Fristverlängerung beantragen: so geht’s
Die meisten Kantone bieten heute ein einfaches Online-Portal für die Fristverlängerung an. Du benötigst lediglich deine Versicherungsnummer (AHV-Nummer) und die Steuernummer. Der Antrag muss in der Regel vor Ablauf der ordentlichen Frist gestellt werden. Eine Begründung ist oft nicht zwingend nötig: die erste Verlängerung wird in der Regel routinemässig gewährt. Wer einen Treuhänder oder Steuerberater hat, kann die Frist oft sogar bis Ende Januar des Folgejahres verlängern lassen.
Welche Dokumente brauche ich?
Bevor du mit dem Ausfüllen der Steuererklärung beginnst, solltest du alle notwendigen Dokumente zusammensuchen. Eine gute Vorbereitung spart viel Zeit und stellt sicher, dass du keine abzugsfähigen Kosten vergisst.
Einkommen und Lohn
Das wichtigste Dokument ist der Lohnausweis (Formular 11), den du von deinem Arbeitgeber erhältst. Er enthält deinen Bruttolohn, die Abzüge für AHV, ALV, NBU sowie Angaben zur beruflichen Vorsorge (Pensionskasse). Bei mehreren Arbeitgebern oder Nebeneinkommen benötigst du von jedem einen Lohnausweis. Selbständige müssen stattdessen ihre Buchhaltungsunterlagen und den Jahresabschluss beilegen.
Bankkonten und Wertschriften
Alle Schweizer Banken stellen am Jahresende eine Vermögensaufstellung und Zinsabrechnung aus (meistens bis Ende Januar verfügbar). Zusätzlich benötigst du für Wertschriften den Jahresauszug des Depots mit allen Kurs- und Bestandsangaben per 31. Dezember sowie die ausgeschütteten Dividenden und Zinsen. Achtung: Nicht-Schweizer Depots (z.B. bei Interactive Brokers oder Scalable Capital) müssen ebenfalls deklariert werden.
Versicherungen
Von der Krankenkasse erhältst du eine Jahresabrechnung, aus der die gezahlten Prämien und allfällige Rückvergütungen ersichtlich sind. Lebensversicherungen und gebundene Vorsorgeversicherungen (Säule 3b) liefern Rückkaufswerte und Prämienbescheinigungen. Auch Unfallversicherungsleistungen und IV-Renten sind zu deklarieren.
Säule 3a
Von deiner 3a-Vorsorgeeinrichtung (Bank, Versicherung oder Anbieter wie VIAC, finpension oder Frankly) erhältst du eine Bescheinigung über die Einzahlung im Steuerjahr. Dieser Betrag ist vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig: bis zum gesetzlichen Maximum (CHF 7’258 für Angestellte im Jahr 2025, CHF 36’288 für Selbständige ohne Pensionskasse). Bewahre diese Bescheinigungen sorgfältig auf, sie sind unverzichtbar.
Liegenschaften und Mietverhältnisse
Wer eine eigene Immobilie besitzt, muss den Eigenmietwert sowie allfällige Unterhaltskosten angeben. Als Mieter reicht die Angabe des bezahlten Mietzinses. Vermieter müssen die Mieteinnahmen deklarieren.
Sonstige Abzüge
Belege für Krankheitskosten, die den Selbstbehalt übersteigen, Weiterbildungskosten, Spenden an steuerbefreite Organisationen sowie Schuldenzinsen (z.B. für Hypotheken oder Konsumkredite) sollten ebenfalls bereitliegen.
Schritt-für-Schritt: Die Steuererklärung ausfüllen
Du hast die Wahl zwischen der Online-Variante (je nach Kanton über das kantonale Steuerportal, z.B. ZHprivateTax in Zürich, TaxMe Online in Bern oder d’Tax in Waadt) und dem klassischen Papierformular. Die Online-Variante ist in der Regel komfortabler, da Fehlberechnungen automatisch erkannt werden und du die Daten des Vorjahres übernehmen kannst.
Persönliche Angaben und Zivilstand prüfen
Adresse, Zivilstand, Konfession und bei Verheirateten die gemeinsame oder getrennte Veranlagung überprüfen. Änderungen im Jahr (Heirat, Scheidung, Umzug) müssen korrekt erfasst werden.
Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit eintragen
Alle Lohnausweise übertragen. Auch Nebeneinkommen, Honorare, Sitzungsgelder und Naturalleistungen (z.B. Firmenfahrzeug, Verpflegung) gehören hier rein.
Abzüge geltend machen
Berufskosten, Versicherungsprämien, 3a-Einzahlungen, Schuldzinsen, Kinderabzüge, Weiterbildungskosten usw. Hier steckt das grösste Sparpotenzial.
Vermögen und Erträge deklarieren
Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Fahrzeuge, Liegenschaften und Lebensversicherungsguthaben per 31. Dezember eintragen. Zinsen und Dividenden gehören in den Ertragsteil.
Belege beilegen oder archivieren
Je nach Kanton müssen Belege direkt beigelegt oder nur aufbewahrt werden (auf Anfrage einreichen). Im Zweifelsfall alles beilegen. Belege 10 Jahre aufbewahren.
Einreichen und Eingangsbestätigung sichern
Online-Eingaben erhalten eine automatische Bestätigung. Papierformulare empfiehlt es sich per Einschreiben einzusenden oder persönlich abzugeben und eine Kopie zu behalten.
Online vs. Papier: was ist besser?
Die Online-Tools der Kantone sind heute sehr ausgereift. In Zürich z.B. kann man mit ZHprivateTax alle Daten digital erfassen, direkt einreichen und die Veranlagungsverfügung ebenfalls digital empfangen. Der Vorteil: Automatische Plausibilitätsprüfung, Übernahme von Vorjahresdaten, keine Portokosten. Der einzige Nachteil: In einigen älteren Kantonsportalen ist die Benutzerführung noch etwas umständlich.
Abzüge, die viele vergessen
Hier liegt erfahrungsgemäss das grösste Sparpotenzial. Viele Steuerpflichtige deklarieren zwar ihren Lohnausweis korrekt, lassen aber zahlreiche legale Abzüge liegen. Das sind die häufigsten vergessenen Abzüge:
Berufskosten und Fahrtkosten
Wer mit dem ÖV zur Arbeit fährt, kann die Kosten des Generalabonnements oder des Streckenabos vollumfänglich abziehen (beschränkt auf die günstigste Verbindung). Autofahrer können je nach Kanton die tatsächlichen Kosten oder einen Pauschalabzug geltend machen: in Zürich z.B. CHF 0.70 pro Kilometer, maximal jedoch CHF 3’000 (für Bundessteuer) bzw. unbegrenzt für die kantonale Steuer. Achtung: Der Abzug gilt nur für die Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, nicht für private Fahrten.
Auswärtige Verpflegung
Wer aus beruflichen Gründen auswärts essen muss (kein Kantinenzugang, Homeoffice zählt nicht), kann einen Pauschalabzug geltend machen. Für die direkte Bundessteuer sind dies CHF 3’200 pro Jahr (bei ganztägiger auswärtiger Verpflegung), auf kantonaler Ebene variiert der Betrag. Dieser Abzug wird erstaunlich häufig vergessen.
Weiterbildungskosten
Kosten für berufsorientierte Weiterbildungen, Umschulungen und Sprachkurse können bis zu CHF 12’900 pro Jahr abgezogen werden (Stand 2025, direkte Bundessteuer). Zu den abzugsfähigen Kosten zählen Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Fachliteratur und Fahrtkosten für den Kursbesuch. Nicht abzugsfähig sind rein private Weiterbildungen ohne Bezug zum aktuellen oder angestrebten Beruf.
Kinderdrittbetreuungskosten
Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern (Kita, Hort, Tagesfamilie) können auf Bundesebene bis zu CHF 25’500 pro Kind und Jahr abgezogen werden (seit 2023). Die kantonalen Maximalbeträge variieren. Wichtig: Der Abzug gilt nur für tatsächlich bezahlte Fremdbetreuungskosten durch anerkannte Einrichtungen, nicht für Betreuung durch Grosseltern oder andere Verwandte (es sei denn, diese sind gewerbsmässige Betreuungspersonen).
Behinderungsbedingte Kosten und Krankheitskosten
Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten können abgezogen werden, soweit sie einen Selbstbehalt von 5% des Nettoeinkommens übersteigen. Dazu zählen Zahnarztkosten, Brillen, Spitalkosten, Physiotherapie und Medikamente. Tipp: Belege sorgfältig sammeln, denn diese Kosten werden oft unterschätzt.
Weitere häufig vergessene Abzüge
- Spenden an steuerbefreite gemeinnützige Organisationen (ab CHF 100, max. 20% des Nettoeinkommens)
- Schuldzinsen auf Hypotheken, Konsumkrediten oder anderen Verbindlichkeiten
- Unterhaltsbeiträge an geschiedene oder getrennte Ehegatten
- Kosten für Berufskleidung (sofern ausschliesslich beruflich genutzt, z.B. Arbeitskleidung, Uniformen)
- Haushaltsabzug für Alleinstehende (kantonal sehr unterschiedlich)
- Zinsen aus Guthaben bei der SUVA oder anderen Versicherungen
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Häufige Fehler in der Steuererklärung
Diese Fehler begegnen Steuerexperten immer wieder: und sie können teuer werden oder unnötig Steuergelder kosten:
❌ Ausländische Konten vergessen
Konten und Depots im Ausland sind in der Schweiz deklarationspflichtig: egal ob in Deutschland, Österreich oder offshore. Wer sie verschweigt, riskiert Nachsteuern und Bussen.
❌ Dividenden nicht angegeben
Auch wenn Schweizer Banken die Verrechnungssteuer (35%) direkt abziehen, müssen die Bruttoerträge dennoch deklariert werden: sonst kann man die Verrechnungssteuer nicht zurückfordern.
❌ 3a-Einzahlung vergessen zu deklarieren
Wer in die Säule 3a einzahlt, muss dies aktiv in der Steuererklärung angeben und die Bescheinigung beilegen. Es wird nicht automatisch abgezogen.
❌ Fahrtkosten falsch berechnet
Viele geben die einfache Strecke statt die Hin- und Rückfahrt an. Es gilt die Distanz Wohnung–Arbeitsplatz mal 2 mal die Arbeitstage pro Jahr.
❌ Kryptowährungen vergessen
Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen müssen als Vermögen deklariert werden. Kursgewinne sind in der Schweiz zwar steuerfrei, müssen aber trotzdem im Wertschriftenverzeichnis erscheinen.
❌ Veranlagungsverfügung nicht prüfen
Viele akzeptieren die Veranlagung kommentarlos. Aber Steuerämter machen Fehler. Die Verfügung sorgfältig prüfen und bei Abweichungen fristgerecht Einsprache erheben.
Komplette Checkliste: Steuererklärung 2025
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Persönliche Dokumente
Einkommensdokumente
Bankkonten und Wertschriften
Versicherungen und Vorsorge
Abzüge und Berufskosten
Liegenschaften (falls zutreffend)
Finale Schritte
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