Säule 3a erklärt

📖 Grundlagenwissen

Säule 3a erklärt:
Was ist das und wie funktioniert sie?

Das Schweizer Drei-Säulen-System verständlich erklärt: mit Steuervorteil-Berechnung, Auszahlungsregeln und häufigen Fehlern.

Die Säule 3a ist für viele ein Begriff aus der Steuererklärung: aber nur wenige wissen, wie mächtig dieses Instrument wirklich ist. In diesem Artikel erklären wir alles, was du wissen musst: Was steckt dahinter, wie viel kannst du einzahlen, wie viel sparst du an Steuern, und welche Fehler gilt es zu vermeiden?

Das Drei-Säulen-System der Schweiz

Die Schweiz finanziert die Altersvorsorge ihrer Bevölkerung über drei verschiedene Säulen, die zusammen den Lebensunterhalt im Alter sichern sollen. Jede Säule hat eine eigene Funktion: und alle drei sind auf ein Zusammenspiel ausgelegt.

Erste Säule: AHV: staatliche Grundsicherung

Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die erste und obligatorische Säule. Jede in der Schweiz erwerbstätige Person zahlt obligatorisch AHV-Beiträge: Arbeitnehmer und Arbeitgeber je hälftig. Die AHV soll die Grundbedürfnisse im Alter abdecken, reicht aber bei weitem nicht für den gewohnten Lebensstandard: Die maximale AHV-Rente beträgt 2026 CHF 2’520 pro Monat für eine Einzelperson. Wer vor der Pensionierung ein Einkommen von CHF 8’000 oder mehr hatte, wird mit der AHV allein also erhebliche Einbussen erleiden.

Zweite Säule: BVG / Pensionskasse: berufliche Vorsorge

Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge, geregelt im Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG). Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn ab CHF 22’680 sind obligatorisch der Pensionskasse ihres Arbeitgebers angeschlossen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen gemeinsam Beiträge ein, die im Alter als Rente oder Kapital ausbezahlt werden. Auch die zweite Säule reicht oft nicht aus, um den vollen Lebensstandard zu sichern: die sogenannte „Ersatzquote“ aus erster und zweiter Säule liegt typischerweise bei 60 bis 70 Prozent des letzten Lohns.

Dritte Säule: Private Vorsorge: freiwillig und steuerlich gefördert

Die dritte Säule schliesst die Lücke zwischen dem tatsächlichen Bedarf und den Leistungen der ersten zwei Säulen. Sie ist freiwillig und wird in zwei Formen unterteilt: die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die freie Vorsorge (Säule 3b). Die Säule 3a geniesst staatliche Steuerförderung: die Säule 3b nicht.

Wie funktioniert die Säule 3a konkret?

Die Säule 3a funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Du zahlst während deiner Erwerbstätigkeit jährlich einen Betrag ein: bis zum gesetzlichen Maximum. Dieser Betrag wird vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Das Geld ist gebunden, d. h. du kannst es nicht jederzeit abheben, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Dafür wächst es steuerfrei an, und die Auszahlung am Schluss wird zu einem privilegierten Satz besteuert.

Gebundene Vorsorge (3a) vs. freie Vorsorge (3b)

Merkmal Säule 3a (gebunden) Säule 3b (frei)
Steuerlicher Abzug Ja, vollständig Nein (ausser in gewissen Kantonen für Versicherungen)
Flexibilität Eingeschränkt (Sperrfristen) Vollständig frei
Auszahlung Frühestens 5 Jahre vor AHV-Alter Jederzeit
Steuer auf Vermögen Nein (bis zur Auszahlung) Ja, jährlich als Vermögen
Steuer auf Ertrag Nein (bis zur Auszahlung) Ja, jährlich als Einkommen

Wer kann in die Säule 3a einzahlen?

Grundsätzlich kann jede erwerbstätige Person mit Wohnsitz in der Schweiz in die Säule 3a einzahlen. Dabei gelten folgende Regeln:

Angestellte mit Pensionskasse (BVG-Anschluss)

Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann 2026 maximal CHF 7’258 in die Säule 3a einzahlen. Dieser Betrag wird jährlich der Lohnentwicklung angepasst und vom Bundesrat festgelegt. Du musst nicht den vollen Betrag einzahlen: auch Teilbeträge sind möglich und steuerlich abzugsfähig.

Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse

Selbstständige, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, können bis zu 20 Prozent ihres AHV-pflichtigen Nettoerwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen: maximal CHF 36’288 (Stand 2026). Dieser deutlich höhere Maximalbetrag soll die fehlende zweite Säule zumindest teilweise kompensieren.

Teilzeitarbeitende

Auch wer Teilzeit arbeitet, kann in die Säule 3a einzahlen: sofern ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen vorhanden ist. Der maximale Einzahlungsbetrag ist der gleiche wie für Vollzeitarbeitende mit PK-Anschluss (CHF 7’258). Allerdings ist das Einkommen die Untergrenze: Wer nur CHF 5’000 im Jahr verdient, kann auch nur CHF 5’000 einzahlen.

Wer kann nicht einzahlen?

  • Personen ohne AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen (z. B. Rentner, Menschen ohne Arbeitstätigkeit)
  • Personen mit Wohnsitz im Ausland (auch wenn sie in der Schweiz arbeiten, gibt es Ausnahmen bei Grenzgängern)

Maximalbetrag 2026

Aktuelle Maximalbeiträge Säule 3a 2026

Angestellte mit Pensionskassen-Anschluss: CHF 7’258 pro Jahr

Selbstständige ohne Pensionskasse: 20% des Nettoerwerbseinkommens, max. CHF 36’288 pro Jahr

Einzahlungsfrist: Bis 31. Dezember des jeweiligen Steuerjahres (einige Anbieter verlängern intern auf Anfang Januar)

Steuervorteil berechnen: Beispiele aus der Praxis

Der Steuervorteil der Säule 3a ist konkret und substanziell. Er hängt vom Wohnkanton, der Gemeinde, dem Einkommen und dem Zivilstand ab. Hier sind drei realistische Beispiele:

Beispiel 1: Zürich: ledige Person, CHF 90’000 Bruttolohn

Bei einem steuerbaren Einkommen von rund CHF 75’000 (nach Abzügen) und einem Grenzsteuersatz von ca. 19–22% im Kanton Zürich ergibt eine vollständige 3a-Einzahlung von CHF 7’258 eine Steuerersparnis von rund CHF 1’400 bis CHF 1’600. Das bedeutet: Der tatsächliche „Netto-Kostenpunkt“ der Einzahlung liegt nicht bei CHF 7’258, sondern bei etwa CHF 5’700.

Beispiel 2: Bern: verheiratetes Paar, je CHF 80’000 Bruttolohn

Zahlen beide Partner den maximalen Betrag ein (2 × CHF 7’258 = CHF 14’516), beträgt die gemeinsame Steuerersparnis im Kanton Bern je nach Gemeinde CHF 3’300 bis CHF 3’900 pro Jahr. Da beide separat einzahlen und abziehen können, ist die Säule 3a für Ehepaare besonders attraktiv.

Beispiel 3: Genf: ledige Person, CHF 120’000 Bruttolohn

Im Kanton Genf sind die Steuersätze vergleichsweise hoch. Bei einem Grenzsteuersatz von 30–34% und einer vollen 3a-Einzahlung von CHF 7’258 ergibt sich eine Steuerersparnis von CHF 2’150 bis CHF 2’500. Gerade in Hochsteuerkantonen lohnt sich die Säule 3a noch mehr.

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Wann und wie kann ich die Säule 3a auszahlen?

Das Geld in der Säule 3a ist gebunden: aber nicht für ewig eingesperrt. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, wann eine Auszahlung möglich ist:

Ordentliche Auszahlung bei Pensionierung

Die reguläre Auszahlung erfolgt beim Erreichen des AHV-Rentenalters (aktuell 65 Jahre für Männer und Frauen). Wer weiterhin erwerbstätig ist, kann die Auszahlung bis maximal 5 Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter aufschieben: also bis 70 Jahre.

Vorbezug: Wann ist eine frühere Auszahlung möglich?

  • Wohneigentum: Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum, Rückzahlung einer Hypothek oder Erwerb von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft.
  • Selbstständigkeit: Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit.
  • Endgültige Ausreise aus der Schweiz: Wer die Schweiz dauerhaft verlässt, kann das 3a-Kapital beziehen.
  • Invalidität: Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit.
  • Tod: Das Kapital wird an die begünstigten Personen (Ehepartner, direkte Nachkommen, etc.) ausbezahlt.
  • Frühpensionierung: Frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter (also ab 60).

Staffelung der Auszahlung: Steueroptimierung

Die Auszahlung der Säule 3a wird zum Zeitpunkt des Bezugs mit einem reduzierten Satz besteuert (getrennt vom übrigen Einkommen). Wer mehrere 3a-Konten oder -Depots hat, kann diese in verschiedenen Jahren beziehen und so die Steuerprogression brechen. Dieser Trick ist vollkommen legal und kann tausende Franken Steuern sparen. Deshalb empfehlen Finanzexperten oft, mehrere separate 3a-Konten zu führen und diese gestaffelt aufzubauen.

Bank-3a vs. Versicherungs-3a vs. Wertschriften-3a

Die Säule 3a ist kein Einheitsprodukt: sie existiert in drei sehr unterschiedlichen Varianten:

Bank-3a (Sparkonto)

Das klassische 3a-Sparkonto bei einer Bank ist das älteste und am weitesten verbreitete Modell. Das Geld liegt auf einem Konto und verzinst sich zum aktuellen Zinssatz. 2026 bieten die meisten Grossbanken 0.5 bis 1.5 Prozent Zins: was nach Inflation oft einem Realwertverlust gleichkommt. Das klassische Sparkonto ist sicher, aber auf lange Sicht renditeschwach.

Versicherungs-3a (gebundene Lebensversicherung)

Viele Versicherungen bieten 3a-Produkte an, die mit einem Todesfallschutz oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert sind. Der Nachteil: Die Kosten sind hoch (1.5–3% TER), die Flexibilität gering, und eine vorzeitige Auflösung ist mit erheblichen Verlusten verbunden. Ausser in Spezialfällen (tatsächlicher Bedarf an Todesfallschutz) sind Versicherungs-3a-Produkte in der Regel keine gute Wahl.

Wertschriften-3a (digitale Anbieter)

Moderne digitale Anbieter wie VIAC, Finpension oder Frankly investieren das 3a-Kapital in ETFs oder Indexfonds. Das Geld wächst mit dem Aktienmarkt, die Kosten sind tief (0.39–0.52% TER), und die Steuervorteile der Säule 3a bleiben vollständig erhalten. Historisch erzielen breit diversifizierte Aktienportfolios langfristig 6–8% Rendite pro Jahr: ein massiver Unterschied gegenüber dem Sparkonto.

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Häufige Fehler bei der Säule 3a

Die Säule 3a ist ein mächtiges Werkzeug: aber nur, wenn man die typischen Fallstricke vermeidet:

  1. Zu spät anfangen: Jedes Jahr, das man nicht einzahlt, ist ein verpasster Steuervorteil und verlorenes Zinseszins-Wachstum. Der beste Zeitpunkt zu beginnen ist immer: jetzt.
  2. Geld auf dem Sparkonto lassen: Wer 3a-Kapital auf einem Konto mit 0.5% Zins liegen lässt, während die Inflation 1.5% beträgt, verliert real an Kaufkraft. Die Wertschriften-3a ist langfristig klar überlegen.
  3. Nur ein einziges 3a-Konto führen: Wer alles auf einem Konto hat, kann die Staffelung bei der Auszahlung nicht nutzen. Besser: ab einem Guthaben von CHF 30’000–50’000 ein zweites Konto eröffnen.
  4. Versicherungs-3a ohne echten Bedarf abschliessen: Gebundene Lebensversicherungen haben hohe Kosten und kaum Flexibilität. Ohne konkreten Absicherungsbedarf sind sie selten sinnvoll.
  5. Einzahlung vergessen: Die Einzahlung muss bis zum 31. Dezember erfolgen. Viele verpassen die Frist und verlieren damit den Steuerabzug für das laufende Jahr. Ein Dauerauftrag im November oder Dezember schafft Abhilfe.
  6. Zu konservatives Portfolio wählen: Viele Anbieter schlagen standardmässig niedrige Aktienquoten vor. Wer jung ist und einen langen Anlagehorizont hat, sollte den maximalen Aktienanteil wählen.
  7. Auszahlung nicht planen: Wer mehrere 3a-Konten hat, sollte frühzeitig planen, in welcher Reihenfolge und in welchen Jahren er sie bezieht: um die Steuerprogression zu minimieren.

Fazit: Die Säule 3a als Fundament jeder Finanzstrategie

Die Säule 3a ist das einzige Instrument in der Schweiz, das sofortige Steuerersparnis mit langfristigem Vermögensaufbau verbindet. Wer jährlich den Maximalbetrag einzahlt und das Geld in einen kostengünstigen Wertschriften-3a-Anbieter investiert, profitiert dreifach: Steuervorteil heute, steuerfreies Wachstum über Jahrzehnte, reduzierte Steuer bei der Auszahlung.

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